Kennzeichnung von Werbung und Advertorials in meinem Blog

Was ist in diesem Blog Werbung und was nicht? Ich bin keine Juristin und fast täglich tauchen neue Artikel zum Thema im Web auf. Aus Angst, etwas falsch zu machen, markieren manche Blogger inzwischen fast jeden Beitrag mit Werbung – auch wenn es aus rechtlicher Sicht gar nicht erforderlich wäre. Schaut man in die Printpresse ist es erstaunlich, wie wenig Zeitungen und Magazine zwischen Werbung und redaktionellen Beitrag trennen. Bekannte Reisemagazine schreiben beispielsweise in Schriftgröße 4 Punkt auf den ersten Seiten in einem kleinem Hinweis, dass eventuell manche Artikel (welche genau wird nicht verraten) Werbung enthält. Aber ich möchte nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern für Leser und immer wieder aufkommenden Advertorialanfragen die wichtigsten Punkte diesen Blog betreffend zusammentragen.

Grundsätzlich gilt für mich und meinem Blog: Ich blogge nicht, um zu reisen. Ich reise gern und blogge aus Leidenschaft!

Affiliate-Links

Ein Affiliate-System ist provisionsbasiert. Wenn ich Produkte empfehle, verlinke ich beispielsweise auf Amazon mit einem sogenannten Partnerlink und kennzeichne diesen Link mit einem Sternchen und erkläre dies in der Offenlegung am Ende eines jeden Artikels. Die Links sind sog. „Affiliate-Links“. Das bedeutet, dass wenn du das Produkt über diesen Link kaufst, erhalte ich eine kleine Provision von Amazon. Wenn du mich unterstützen willst, freue ich mich, wenn Du über einen Affiliate-Link von mir zu Amazon.de gehst und darüber dann bestellst. Ich erhalte eine Provision und zwar ganz egal was du dort kaufst. Es muss nicht der verlinkte Artikel sein, wichtig ist der Einstiegslink. Für dich entstehen keine Mehrkosten. Perfekt also wenn du ein Produkt sowieso kaufen und mich gleichzeitig völlig kostenfrei unterstützen möchtest!

Bannerwerbung

Noch gibt es in meinem Reiseblog „Vielweib on Tour“ noch keine Bannerwerbung. Aber wer weiß, was nicht ist kann vielleicht ja noch werden.

Kennzeichnung von bezahlten Artikeln

Bezahlte Artikel müssen eindeutig mit Werbung gekennzeichnet werden – und so ist das auch in meinem Blog. Ich habe wenige Artikel gegen ein Honorar auf diesem Blog bisher veröffentlicht. Wenn, dann findet Ihr gleich am Anfang als erstes Wort im Artikel prominent platziert das Wort „Werbung“.

Kennzeichnung von Produkttests

Ein Produkttest muss als Werbung oder Anzeige kennzeichnet werden, wenn dieser in Auftrag gegeben oder bezahlt wurde. Bei einer Produktüberlassung bleibt es dem Blogger überlassen, ob er positiv oder negativ darüber schreibt. Solche Berichte müssen nicht mit Werbung kennzeichnet, jedoch mit einem Hinweis zur Produktüberlassung versehen werden.

Ich schreibe unter Berichten mit einer Produktüberlassung am Ende in einer „Offenlegung“ was mir genau überlassen wurde. Bei einer Rezension eines Reiseführers beispielsweise schreibe ich in die Offenlegung, dass ich das Buch XY von Verlag Z kostenfrei erhalten habe. Erhalte ich ein Honorar oder eine Gegenleistung zu einem Produkttest, dann kennzeichne ich den Bericht gleich am Anfang mit „Werbung“. Beinhaltet der Text primär redaktionellen Inhalt und bezieht sich auf eine Produktüberlassung mit Gegenleistung, dann steht am Anfang solcher Artikel bei mir „Dieser Beitrag enthält teilweise Werbung“, um nicht den Geschmack einer „Schleichwerbung“ zu produzieren (Beispiel: RuhrTOPCARD: 2 Karten wurden mir zum Testen überlassen, der Artikel hält primär Ausflugstipps, was man mit dieser Karte erleben kann.)
Grundsätzlich gilt in meinem Blog: Im Zweifel kennzeichne also auch Produkttests lieber als “Werbung” .
Alle Links zum Kooperationspartner und Produkthersteller werden als no-follow-Link gesetzt!

Kennzeichnung von Hotel & Reise Kooperationen

Wird man von einer Destination oder Hotel zu Recherchezwecken zu einer Reise eingeladen oder ein Teil der Reisekosten wird zu so einem Ausflug oder Reise übernommen, ist der daraus entstandene Artikel nicht zwingend mit Werbung zu kennzeichnen. Ich lege Informationen dazu stets in einer Offenlegung am Ende des Artikels offen.
Eine Werbekennzeichnung wird dann erforderlich, wenn es klare Vorgaben zu einem Artikel gibt (quasi als fest abgesprochener Gegenzug, XY muss in einem Artikel erscheinen, Z muss positiv erwähnt werden etc.) oder Honorar für eine Veröffentlichung bezahlt wird. In diesen Fällen ist eine entsprechende Werbe-Kennzeichnung am Anfang des Artikels Pflicht.
Ebenfalls kennzeichnungspflichtig sind Blogartikel, die lediglich einem Absatz von Waren oder Dienstleistungen dienen oder der Verbraucher nicht mehr zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt unterscheiden kann.

In meinem Blog sind Artikel, bei denen ein Honorar gezahlt wurde klar als Werbung vor dem ersten Satz des Beitrags gekennzeichnet. Anderweitige Kooperationen zu Hotels und Destinationen, bei denen kein zusätzliches Honorar fließt, enthalten spätestens am Ende meines Reiseberichtes einen Hinweis in der Offenlegung. Meine Meinung bleibt stets die eigene. Ich lasse nicht meine Meinung einkaufen.
Auch hier gilt: Alle Links zu Kooperationspartnern werden als no-follow-Link gesetzt!

Links: dofollow und nofollow?

Es vergeht keine Woche, wo eine Agentur per Mail mir ein Angebot schickt und um dofollow-Links bittet. Stark zunehmend sind Anfragen von Existenzgründern, die gern umsonst gern solche Links abgreifen möchten. Zum einen arbeiten auch die nicht umsonst, zum anderen sollte man mit dofollow-Links auch richtig umgehen! Google gibt hier klare Vorgaben im Spiel der Verlinkungen. Ist eine Gegenleistung für eine Verlinkung geflossen, so muss dieser entsprechende Link als nofollow gesetzt werden. Dementsprechend verfahre ich in meinem Blog.
Den Unterschied zwischen der Linkart und mehr Informationen findet Ihr beispielsweise auch in Michaels Blog „Erkunde die Welt“.